Bitte beachten Sie unsere allgemeine Annahmebedingungen.

Allgemeine Annahmebedingungen

  • Das Betriebsreglement ist zu beachten.
  • Alle Preise sind für ein Kalenderjahr gültig. Preisanpassungen infolge behördlicher Verfügungen sowie Marktveränderungen werden vorbehalten. Dies ist insbesondere für Bauschutt und Inerte Abfälle zu berücksichtigen.
    Nicht aufgeführte Abfälle: Preise und Anlieferbedingungen auf Anfrage.
  • Zahlungsbedingungen:
    Der Mindestannahmepreis pro Lieferung bei Barzahlung beträgt Fr. 5.00 (inkl. 7.7 % MWST).
    Der Mindestfakturbetrag bei Rechnungsstellung beträgt pro Kalendermonat Fr. 20.00.
    Ab dem Jahr 2020 ist die Bezahlung mittels Post-, Debit-, oder Kreditkarte möglich.
  • Zahlungskonditionen:
    Sortierplatz: 30 Tage 2 % Skonto 30 Tage Netto Verzugszins 5,0 %
    Kompostierplatz:   30 Tage Netto Verzugszins 5,0 %
    Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
  • Separatsammelgüter dürfen nur bei der Umladestation der AVAG in Saanen angeliefert werden. Separatsammelgüter die beim Sortieren auf dem Sortierplatz sichtbar werden, werden zusätzlich zum angelieferten Volumen nachverrechnet.
  • Sonderabfälle:
    Für Sonderabfälle ist die SOVAG -Tel. 032 366 80 80 - zuständig. Sonderabfälle die beim Sortieren auf dem Sortierplatz sichtbar werden, werden zusätzlich zum angelieferten Volumen nachverrechnet.
  • Spezielle Abfälle:
    Informationen und Anlieferungen von speziellen Abfällen müssen mindesten 2 Tage vorher eingeholt, respektive angemeldet werden.
  • Bei der Anlieferung von verunreinigten Grünabfällen behält sich die Sorsag vor, diese zum Tarif für Sortiergut anzunehmen.
  • Der Transporteur behält sich vor, für die Anlieferung Fr. 5.00 / m3 für seine Umtriebe aufzurechnen.
  • Rechnungsänderung bei falschen Angaben im Werk, Administrationszuschlag Fr. 10.–
  • Mindestfakturierung Fr. 20.00, bis Ende Jahr, Barzahler Normaltarif